Förderung/Ausbauphasen

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Bayerisches Breitbandförderprogramm

Einleitung

Ausbauphase 6

Ausbauphase 5

Ausbauphase 4

Ausbauphase 3

Ausbauphase 2

Ausbauphase 1


Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen

Am 20. November 2012 hat die Europäische Kommission die Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (Breitbandrichtlinie) genehmigt. Die Richtlinie trat nach Veröffentlichung im Staatsanzeiger mit Wirkung vom 1. Dezember 2012 in Kraft.

Am 10.07.2014 wurde durch die Bayerische Staatsregierung eine aktualisierte Fassung der Breitbandrichtlinie (BbR) verabschiedet, die wesentliche Verbesserungen hinsichtlich den Förderkonditionen und der kommunalen Unterstützung, aber auch im Förderprozess der zu durchlaufenden Verfahrensschritte enthält.

Ziel der Breitbandrichtlinie (BbR) ist es, den exponentiell steigenden Bandbreitenbedarf an Übertragungsraten unseres IT- und Wirtschaftsstandortes möglichst gerecht werden zu können. Mit dem Ausbau dieses wichtigsten globalen Kommunikationsmediums im Bereich sämtlicher Wirtschaftszweige will die Bayerische Staatsregierung die Spitzenposition des IT- und Wirtschaftsstandorts Bayern weiterhin verteidigen.

Zweck der Förderung ist der sukzessive Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) im Freistaat Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 50 MBit/s im Download in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind und in denen sie nach Nr. 4.3 in den kommenden drei Jahren von privaten Investoren wahrscheinlich auch nicht errichtet werden (sogenannte „weiße NGA-Flecken“). Grundsätzlich sollen allen möglichen Endkunden in einem Erschließungsgebiet Übertragungsraten von mindestens 30 MBit/s im Download zur Verfügung stehen.


Ausbauphase 6

Breitbandausbau „Cluster Nord“ – Auswahlverfahren, Markterkundung, Ergebnis usw.

Dezember 2022 – Breitbandausbau – Schreiben der Fa. ESB GmbH

Die Kommunen Arnstorf, Johanniskirchen und Roßbach haben den weiteren Breitbandausbau in einem sogenannten „Cluster Nord“ auf den Weg gebracht. Im Jahr 2022 wurden die erforderlichen Beschlüsse gefasst und die entsprechenden Verträge geschlossen.

Im Rahmen der vom Bund und Freistaat Bayern geförderten Baumaßnahme sollen im Gebiet der Gemeinde Roßbach über 350 Glasfaseranschlüsse kostenlos und direkt ins Haus erstellt werden. Hierbei handelt sich in erster Linie um die bisher sehr schlecht versorgten „Weißen-Flecken“ im Gemeindebereich (unter 30 Mbit/s). Außerdem erhalten zusätzlich alle Anwesen, welche direkt an der geplanten Trasse liegen (Vortriebs-Adressen), die Anschluss-Möglichkeit. Eine Liste aller auszubauenden Anschriften liegt dem Bauamt der Gemeinde vor und kann hier eingesehen bzw. dort angefragt werden.

Der Vertragspartner ist die Firma ESB – Energie Südbayern GmbH aus München. Von dieser Firma wurden alle betroffenen Immobilienbesitzer angeschrieben. Damit man in den Genuss des Glasfaserhausanschlusses kommen kann, muss der ausgefüllte und unterschriebenen Gestattungsvertrag an ESB zurückgeschickt werden. Es wurden bereits mit gelben Stangen erste Trassen abgesteckt und der Grenzverlauf aufgezeigt.

Die gesamte Maßnahme soll in den beiden kommenden Jahren – 2023 und 2024 – durchgeführt werden.

Bei der Durchführung der Maßnahme arbeitet die Fa. ESB vor allem mit dem Tiefbauunternehmen Streicher aus Deggendorf zusammen. Sobald die Leitungen verlegt sind, erfolgt die Anbindung ans Netz der M-Net GmbH aus München. Anschließend können die Kunden die neuen Anschlüsse und Tarife buchen.

Die bestehenden Hausanschlüsse bleiben erhalten und können wie bisher genutzt werden.

Weiter Infos unter Bitratenanalyse | Gemeinde Roßbach (gemeinde-rossbach.de) und Bitratenkarte.de | Rossbach


Ausbauphase 5


23.01.2020

1. Markterkundungsverfahren

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 MBit/s im Download und mindestens 2 MBit/s im Upload.

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Roßbach im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind.

Die Kommune bittet daher, bis spätestens 30.03.2020 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:

 

Aufhebung des Förderverfahrens (veröffentlicht am 21.07.2020)
Das Verfahren wird nicht mehr in Anspruch genommen und abgebrochen.


Ausbauphase 4


03.12.2018

Markterkundung Bekanntmachung

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 MBit/s im Download und mindestens 2 MBit/s im Upload.

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Roßbach im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind.

Die Kommune bittet daher, bis spätestens 15.01.2019 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:


17.01.2019

Markterkundung – Ergebnis

Die Gemeinde Roßbach hat vom 04.12.2018 bis 15.01.2019 ein Markterkundungsverfahren gemäß Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014, Az.: 75-O 1903-001-24929/14 durchgeführt. Bei der Markterkundung wurden für Teilbereiche eigenwirtschaftliche Ausbauerklärungen (inkl. Bandbreitenangabe) bekannt gegeben.

Das Ergebnis wird nachfolgend zum Download bereitgestellt:


17.01.2019

Auswahlverfahren – Bekanntmachung

Aufhebung des Auswahlverfahrens (veröffentlicht am 11.05.2020)

Das Auswahlverfahren wird auf Grund der Überschreitung der maximal möglichen Deckungslücke aufgehoben sowie das Förderverfahren abgebrochen.

Die Gemeinde Roßbach führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in von der Kommune definierten Erschließungsgebieten im Rahmen der Richtlinie zur „Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern“ durch.

Frist zur Angebotsabgabe: 17.04.2019, 12.00 Uhr

Fristverlängerung (veröffentlicht am 16.04.2019)

Die Frist zur Angebotsabgabe wird bis zum 09.07.2019, 15.00 Uhr verlängert.

Fristverlängerung (veröffentlicht am 05.07.2019)

Die Frist zur Angebotsabgabe wird bis zum 29.08.2019, 12.00 Uhr verlängert.

Die Unterlagen der Bekanntmachung werden nachfolgend zum Download bereitgestellt:

Zusätzliche Dokumente werden nachfolgend zum Download bereitgestellt:


Ausbauphase 3


20.06.2018

Auswahlverfahren – Bekanntmachung

Aufhebung des Auswahlverfahrens (veröffentlicht am 28.11.2018)

Das Auswahlverfahren zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes nach der Breitbandrichtlinie Bayern (Fassung vom 10.07.2014), bekanntgemacht am 21.06.2018, wird entsprechend Ziff. 5.1 der Breitbandrichtlinie Bayern i.V.m. § 17 Abs. 1 Ziff. d) VOL/A aus folgendem Grund aufgehoben:

Die Gemeinde hat kein Angebot erhalten, das Förderverfahren wird abgebrochen.

Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes. Die Gemeinde Roßbach führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem/mehreren von der Gemeinde definierten Erschließungsgebiet(en) im Rahmen der Richtlinie zur „Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie BbR)“ in der Fassung vom 10. Juli 2014, Az.: 75-O 1903-001-24929/14 durch.

Frist zur Angebotsabgabe: Freitag, 17.08.2018, 11:00 Uhr.

Fristverlängerung (veröffentlicht am 18.07.2018)

Die Frist zur Angebotsabgabe wird bis zum 12.11.2018, 15.00 Uhr verlängert.

Die Unterlagen der Bekanntmachung können über nachfolgende Links abgerufen werden:


20.06.2018

Markterkundung – Ergebnis

Die Gemeinde Roßbach hat vom 23.06.2017 bis 31.07.2017 eine Markterkundung gemäß Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014, Az.: 75-O 1903-001-24929/14 durchgeführt.

Das Ergebnis des Markterkundungsverfahrens ist im nachfolgenden Dokument dargestellt.

Ergebnis der Markterkundung: 180316_MEK_Ergebnis


20.06.2017

Markterkundung für den Breitbandausbau

Die Gemeinde Roßbach führt im Rahmen der Richtlinie zur „Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie BbR)“ in der Fassung vom 10. Juli 2014, Az.: 75-O 1903-001-24929/14 eine Markterkundung durch.

Die Anfrage zur Markterkundung wird im nachfolgenden Dokument zum Download bereitgestellt:

Bekanntmachung: 170614_MEK_Bekanntmachung.pdf
Übersichtskarte der vorläufigen Erschließungsgebiete und der Bestandsaufnahme: 170614_MEK_Übersichtskarte_20a.pdf


Ausbauphase 2


27.07.2017

Fördersteckbrief

Zur Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) wurde für die Gemeinde Roßbach ein Fördersteckbrief mit den vorgesehenen Erschließungsgebieten erstellt und mit nachfolgendem Link veröffentlicht. Der Fördersteckbrief wird außerdem auf dem Onlineportal des Bayerischen Breitbandzentrums (www.schnelles-internet.bayern.de) veröffentlicht.

Fördersteckbrief: 2017_08_08_Bybz_Foerdersteckbrief_Rossbach_V2


07.04.2017

Kooperationsvertrag

Die Gemeinde Roßbach hat am 22.03.2017 mit der Telekom Deutschland GmbH einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb der Ausbaumaßnahme im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) geschlossen. Der Vertrag entspricht dem mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Mustervertrag.

Stellungnahme der Gemeinde Roßbach bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrags bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR): 160907_Bestaetigung_Kooperationsvertrag.pdf


14.03.2017

Förderbescheid

Finanz- und Heimatminister Dr. Markus Söder (links) und Finanzstaatssekretär Albert Füracker (rechts) haben am 10.03.2017 in Nürnberg den Zuwendungsbescheid der Regierung von Niederbayern für die Gemeinde Roßbach an den 1. Bürgermeister Ludwig Eder überreicht (Foto: NEWS5 / Herse).


15.07.2016

Bekanntmachung – Auswahlentscheidung

Die Gemeinde Roßbach hat vom 22.01.2016 bis 31.03.2016 ein Auswahlverfahren gemäß Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014, Az.: 75-O 1903-001-24929/14 durchgeführt.

Das Ergebnis der vorgesehenen Auswahlentscheidung ist im nachfolgenden Dokument dargestellt.

Bekanntmachung der Auswahlentscheidung: 160715_AV_Bkntmchng_Entsch.pdf


20.01.2016

Auswahlverfahren – Bekanntmachung

Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes. Die Gemeinde Rossbach führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem/mehreren von der Gemeinde definierten Erschließungsgebiet(en) im Rahmen der Richtlinie zur „Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie BbR)“ in der Fassung vom 10. Juli 2014, Az.: 75-O 1903-001-24929/14 durch.

Die Unterlagen der Bekanntmachung können über nachfolgende Links abgerufen werden:


20.01.2016

Markterkundung – Ergebnis

Die Gemeinde Roßbach hat vom 27.10.2015 bis 27.11.2015 eine Markterkundung gemäß Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014, Az.: 75-O 1903-001-24929/14 durchgeführt.

Das Ergebnis des Markterkundungsverfahrens ist im nachfolgenden Dokument dargestellt.

Ergebnis der Markterkundung: 160115_MEK_Ergebnis.pdf


20.10.2015

Markterkundung für den Breitbandausbau

Die Gemeinde Roßbach führt im Rahmen der Richtlinie zur „Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie BbR)“ in der Fassung vom 10. Juli 2014, Az.: 75-O 1903-001-24929/14 eine Markterkundung durch.

Die Anfrage zur Markterkundung wird im nachfolgenden Dokument zum Download bereitgestellt:

 


Ausbauphase 1


31.05.2017

Projektbeschreibung

Nach Abschluss der Maßnahme ist gemäß Ziffer 9 der Breitbandrichtlinie von der Kommune eine abschließende  Projektbeschreibung zu erstellen.

Die Informationen sind in den folgenden Dokumenten dargestellt:


07.05.2015

Fördersteckbrief

Zur Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) wurde für die Gemeinde Roßbach ein Fördersteckbrief mit den vorgesehenen Erschließungsgebieten erstellt und mit nachfolgendem Link veröffentlicht. Der Fördersteckbrief wird außerdem auf dem Onlineportal des Bayerischen Breitbandzentrums (www.schnelles-internet.bayern.de) veröffentlicht.

Fördersteckbrief: 150428_Foerdersteckbrief.pdf


07.05.2015

Kooperationsvertrag

Die Gemeinde Roßbach hat am 06.05.2015 mit der Telekom Deutschland GmbH einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb der Ausbaumaßnahme im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) geschlossen. Der Vertrag entspricht dem mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Mustervertrag.

Stellungnahme der Gemeinde Roßbach bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrags bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR): 150325_Bestaetigung_Kooperationsvertrag.pdf


28.04.2015

Förderbescheid

Die Gemeinde Roßbach hat am 23.04.2015 den Zuwendungsbescheid der Regierung von Niederbayern durch Finanzminister Dr. Markus Söder in Nürnberg überreicht bekommen.

150423_foerderbescheid
Bürgermeister Ludwig Eder erhält den Förderbescheid von Finanzminister Dr. Markus Söder (r.) und Finanzstaatssekretär Albert Füracker (l.).


20.03.2015

Bekanntmachung – Auswahlentscheidung

Die Gemeinde Roßbach hat vom 25.11.2014 bis 27.02.2015 ein Auswahlverfahren gemäß Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014, Az.: 75-O 1903-001-24929/14 durchgeführt.

Das Ergebnis der vorgesehenen Auswahlentscheidung ist im nachfolgenden Dokument dargestellt.

Bekanntmachung der Auswahlentscheidung: 150320_AV_Bkntmchng_Entsch.pdf


21.11.2014

Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes

Die Gemeinde Roßbach führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem/mehreren von der Gemeinde definierten Erschließungsgebiet(en) im Rahmen der Richtlinie zur „Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie BbR)“ in der Fassung vom 10. Juli 2014, Az.: 75-O 1903-001-24929/14 durch.

Die Unterlagen der Bekanntmachung können über nachfolgende Links abgerufen werden:


21.11.2014

Markterkundung – Ergebnis

Die Gemeinde Roßbach hat vom 23.08.2014 bis 30.09.2014 eine Markterkundung gemäß Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014, Az.: 75-O 1903-001-24929/14 durchgeführt.

Das Ergebnis des Markterkundungsverfahrens ist im nachfolgenden Dokument dargestellt.


13.08.2014

Markterkundung für den Breitbandausbau

Die Gemeinde Roßbach führt im Rahmen der Richtlinie zur „Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie BbR)“ in der Fassung vom 10. Juli 2014, Az.: 75-O 1903-001-24929/14 eine Markterkundung durch.

Die Anfrage zur Markterkundung wird im nachfolgenden Dokument zum Download bereitgestellt: