Gebühren und Steuern
Gebühren und Steuern sind eine wichtige Einnahmequelle für die Gemeinde. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Gebühren- und Steuersätze sowie Informationen über die Befreiungsmöglichkeit von der Zweitwohnungssteuer.
Wasserversorgung
Verbrauchsgebühr: 1,36 €/m³
Grundgebühr: 68,65 €/Jahr
Abwasserbeseitigung
Einleitungsgebühr
für Schmutzwasserkanal: 1,96 €/m³
für Mischwasserkanal: 2,05 €/m³
Grundgebühr: 88,04 €/Jahr
Kleineinleiterabgabe
17,90 €/Person
(bei Haushalten ohne Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage; jährliche Erhebung)
Grundsteuer
für land– u. forstwirtschaftliche Betriebe (A): 370 v.H.
für Grundstücke (B): 330 v.H.
Gewerbesteuer
330 v.H.
Hundesteuer
für den ersten Hund 30,00 €
für jeden weiteren Hund 50,00 €
Zweitwohnungssteuer
Die Gemeinde Roßbach erhebt keine Zweitwohnungssteuer. Als Gemeindeeinwohner sind Sie aber möglicherweise bei einem Nebenwohnsitz in einer anderen Gemeinde von der Zweitwohnungssteuer betroffen. Bitte beachten Sie in diesem Fall nachfolgende Informationen zur Befreiung von der Zweitwohnungssteuer:
- Kurzinfo: Das Gesetz verlangt für die Entscheidung über eine Befreiung von der Zweitwohnungssteuerpflicht einen Antrag vom Steuerpflichtigen bei der Gemeinde, die die Zweitwohnungssteuer erhebt. Der Antrag muss bis zum Ende des Kalendermonats, der auf das Steuerjahr folgt, gestellt werden (31.01. des Jahres).
- Merkblatt zur Befreiungsmöglichkeit von der Zweitwohnungssteuer (pdf-Datei, 19 kb)
- Informationen zur Zweitwohnungssteuer im Bayerischen Behördenwegweiser

