Die Wohngrundstücke land- und forstwirtschaftlicher Betriebe fallen zukünftig unter Grundsteuer B. Es erfolgte eine grundsätzliche Änderung der Bewertung, diese fällt im Einzelfall sehr unterschiedlich aus.
Im Dezember werden die ab 2025 geltenden Grundsteuerbescheide verschickt. Dabei werden die neuen Hebesätze auf die vom Finanzamt mitgeteilten Grundsteuermessbeträge angewendet.
Wenn Sie feststellen, dass der zu Grunde liegende Messbetrag nicht korrekt ist, richten Sie bitte diesbezügliche Einsprüche oder Änderungsanzeigen direkt an das Finanzamt (bitte mit anhängendem Formular). Die Gemeinde bzw. die Realsteuerstelle Rottal-Inn haben auf die Festsetzung der Grundsteuermessbeträge keinen Einfluss.