Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Roßbach (1. Änderungssatzung)
(Az: 0280.10.02.03.1)
Die Gemeinde Roßbach erlässt aufgrund der Art. 5 und 8 des Kommunalabgabengesetzes folgende Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:
§ 1
§ 6 BGS/WAS erhält folgende Fassung:
Beitragssatz
(1) Der Beitrag beträgt
a) pro m² Grundstücksfläche 0,96 Euro (netto),
b) pro m² Geschossfläche 7,87 Euro (netto).
§ 2
§ 9a Abs. 2 BGS/WAS erhält folgende Fassung:
Grundgebühr
(2) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
bis 4 m³/h 100,00 Euro (netto),
bis 10 m³/h 150,00 Euro (netto),
bis 16 m³/h 200,00 Euro (netto)
über 16 m³/h 250,00 Euro (netto).
§ 3
§ 10 Abs. 1 Satz 2 BGS/WAS erhält folgende Fassung:
Verbrauchsgebühr
(1) Satz 2 Die Gebühr beträgt 1,79 Euro (netto) pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
§ 4 Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.