Bauanträge

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Erste Anlaufstelle für Bauanträge – Landratsamt Rottal-Inn informiert

ab 1. Februar 2023 erste Anlaufstelle für Bauanträge

Die Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) besagt, dass Bauanträge – abweichend von Art. 64 Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO), der besagt, dass Bauanträge schriftlich bei der Gemeinde einzureichen sind – ab dem 01.02.2023 bei der Bauaufsichtsbehörde und damit beim Landratsamt einzureichen sind. Dies bedeutet, dass die erste Anlaufstelle für die Abgabe eines Bauantrags ab sofort das Landratsamt Rottal-Inn ist und nicht mehr die jeweilige Gemeinde. Im Bedarfsfall sind die jeweils zuständigen Gemeinden nach wie vor beratend tätig.

Laut DBauV können Bauanträge ab dem 01.02.2023 auch in digitaler Form eingereicht werden.
Mehr Informationen zum digitalen Bauantrag

Bürger, die ihren Bauantrag weiterhin in Papierform abgeben möchten, können den Briefkasten am Hauptgebäude (Gebäude 1) der Kreisverwaltungsbehörde nutzen. Dieser befindet sich rechts neben dem Haupteingang. Alternativ ist auch eine persönliche Abgabe des Antrags im Kreisbauamt möglich, allerdings nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung.

Jetzt Termin zur Einreichung der Bauantragsunterlagen vereinbaren!