Fragen und Antworten zum Verbesserungsbeitrag

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  1. Warum besteht ein Finanzierungsbedarf für das Klärwerk in Roßbach?
  2. Welche Alternativen für die Finanzierung der Investition gibt es?
  3. Warum wurde 100 % Verbesserungsbeitrag mit Einmalzahlung als vorrangige Finanzierungsform festgelegt?
  4. Wann wird der Verbesserungsbeitrag zur Zahlung fällig?
  5. Wie kann eine Stundung mit Ratenzahlung beantragt werden (mit Antragsformular)?
  6. Werden durch die einmalige Erhebung eines Verbesserungsbeitrags zukünftige Bauherren oder Grundstückskäufer bevorzugt?

 

1. Warum besteht ein Finanzierungsbedarf für das Klärwerk in Roßbach?

Die Gemeinde Roßbach hat in den zurückliegenden zweieinhalb Jahren eine Generalsanierung des Klärwerks in Roßbach durchgeführt. Die Maßnahme war notwendig geworden, weil die Gemeinde für den weiteren Betrieb der zum Teil über 40 Jahre alten Anlagenteile keine wasserrechtliche Erlaubnis mehr erhalten hätte. Als wirtschaftlichste Lösung erwies sich eine Kombination aus Neubau und Sanierung des Klärwerks. 6,43 Mio. Euro hat die Gemeinde dafür investieren müssen. Zu der Maßnahme werden von Bund und Freistaat ca. 830.000 Euro Zuwendungen gewährt.

Nach den gesetzlichen Vorschriften (Kommunalabgabensetz) ist die Gemeine Roßbach nun verpflichtet, die nicht gedeckten Investitionskosten in Höhe von 5,6 Mio. Euro in Form von Beiträgen oder Gebühren auf die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke bzw. die Benutzer der Abwasserbeseitigungsanlage umzulegen (Prinzip der Kostendeckung).

 

2. Welche Alternativen für die Finanzierung der Investition gibt es?

Die Finanzierung kann erfolgen

  1. mit der Erhebung von Beiträgen (Verbesserungsbeitrag) als Einmalzahlung,
  2. mit der Erhebung von Beiträgen (Verbesserungsbeitrag) als Ratenzahlung,
  3. mit einem Aufschlag auf die Abwassergebühren oder
  4. mit einer Mischung beider Finanzierungsformen

Berechnungsbeispiel zu Punkt 1:
Die nicht gedeckten Investitionskosten werden zu 100 % über einen Verbesserungsbeitrag erhoben. Es erfolgt kein Aufschlag auf die Abwassergebühren. Der Verbesserungsbeitrag ist einen Monat nach Zustellung des Bescheids zur Zahlung fällig; damit erfolgt keine weitere Verzinsung noch ausstehender Beträge.

nicht gedeckte Investitionskosten: 5.600.000 Euro
Geschossfläche der erschlossenen Grundstücke: 462.748,91 m²
Verbesserungsbeitrag pro m² Geschossfläche: 12,10 Euro

Belastung insgesamt: 5.600.000 Euro
Belastung eines durchschnittlichen Haushalts: 350 m² Geschossfläche x 12,10 Euro = 4.235 Euro

Berechnungsbeispiel zu Punkt 2:
Die nicht gedeckten Investitionskosten werden zu 100 % über einen Verbesserungsbeitrag erhoben. Es erfolgt kein Aufschlag auf die Abwassergebühren. Der Verbesserungsbeitrag ist über einen Zeitraum von sechs Jahren in gleichbleibenden Raten zu zahlen. Die noch nicht gedeckten Investitionskosten sind jedes Jahr mit 4,5 % zu verzinsen. Die Zinsen werden auf die Beitragszahlungen aufgeschlagen.

nicht gedeckte Investitionskosten: 5.600.000 Euro zzgl. Zinsen 630.000 Euro = 6.230.000 Euro
Geschossfläche der erschlossenen Grundstücke: 462.748,91 m²
Verbesserungsbeitrag pro m² Geschossfläche: 13,46 Euro

Belastung insgesamt: 6.230.000 Euro
Belastung eines durchschnittlichen Haushalts: 350 m² Geschossfläche x 13,46 Euro = 4.711 Euro

Berechnungsbeispiel zu Punkt 3:
Die nicht gedeckten Investitionskosten werden zu 100 % über einen Aufschlag auf die Abwassergebühren erhoben. Es wird kein Verbesserungsbeitrag erhoben. Der Gebührenaufschlag erfolgt über 40 Jahre (Abschreibungsdauer des Klärwerks). Die noch nicht gedeckten Investitionskosten sind jedes Jahr mit 4,5 % zu verzinsen.

nicht gedeckte Investitionskosten: 5.600.000 Euro zzgl. Zinsen 5.040.000 Euro = 10.640.000 Euro
angenommene Abwassermenge: 40 Jahre x 95.000 m³/Jahr = 3.800.000 m³
Gebührenaufschlag für 40 Jahre:  2,80 Euro

Belastung insgesamt: 10.640.000 Euro
Belastung eines durchschnittlichen Haushalts: 80 m³ Abwasser/Jahr x 2,80 Euro x 40 Jahre = 8.960 Euro

Berechnungsbeispiel zu Punkt 4:
Die nicht gedeckten Investitionskosten werden zu 50 % über einen Verbesserungsbeitrag erhoben und zu 50 % über einen Gebührenaufschlag. Die Zahlungen werden gleichmäßig auf sechs Jahre verteilt. Die noch nicht gedeckten Investitionskosten sind jedes Jahr mit 4,5 % zu verzinsen. Die Zinsen werden auf die Beitrags- und Gebührenzahlungen aufgeschlagen.

50 % Verbesserungsbeitrag:
nicht gedeckte Investitionskosten: 2.800.000 Euro zzgl. Zinsen 315.000 Euro = 3.115.000 Euro
Geschossfläche der erschlossenen Grundstücke: 462.748,91 m²
Verbesserungsbeitrag pro m² Geschossfläche: 6,73 Euro

Belastung aus der Beitragszahlung insgesamt: 3.115.000 Euro
Belastung eines durchschnittlichen Haushalts: 350 m² Geschossfläche x 6,73 Euro = 2.355,50 Euro

50 % Aufschlag auf die Abwassergebühren:
nicht gedeckte Investitionskosten: 2.800.000 Euro zzgl. Zinsen 315.000 Euro = 3.115.000 Euro
angenommene Abwassermenge: 6 Jahre x 95.000 m³/Jahr = 570.000 m³
Gebührenaufschlag für 6 Jahre:  5,46 Euro

Belastung aus dem Gebührenaufschlag insgesamt: 3.115.000 Euro
Belastung eines durchschnittlichen Haushalts: 80 m³ Abwasser/Jahr x 5,46 Euro x 6 Jahre = 2.620,80 Euro

Belastung eines durchschnittlichen Haushalts aus Beitragszahlung und Gebührenaufschlag: 4.976,30 Euro

 

3. Warum wurde 100 % Verbesserungsbeitrag mit Einmalzahlung als vorrangige Finanzierungsform festgelegt?

Die Erhebung eines Verbesserungsbeitrags mit Einmalzahlung (Berechnungsbeispiel zu Punkt 1) ist für die Zahlungspflichtigen die kostengünstigste Finanzierungsform. Jede Form der Teilzahlung führt zu einer insgesamt höheren Belastung der betroffenen Grundstückseigentümer.

Die Wahl einer anderen Finanzierungsform mit Teilzahlungen führt unvermeidlich auch zu einer Mehrbelastung für diejenigen Grundstückseigentümer, die eine Einmalzahlung bevorzugen, da die Mehrkosten in der Kalkulation immer auf alle Zahlungspflichtigen umzulegen sind.

Als gerecht und sozial verträglich wurde deshalb erachtet, die günstige Einmalzahlung des Verbesserungsbeitrags zu wählen und dies mit der Möglichkeit einer Stundung mit Ratenzahlung zu verbinden. Dabei werden dann die Zinsen ausschließlich auf die gestundete Forderung berechnet und nicht pauschal auf alle Zahlungspflichtigen umgelegt.

Eine Umlegung der Investitionskosten auf die Abwassergebühren führt nicht nur zu einer insgesamt höheren Belastung der Haushalte, sondern hat auch zur Folge, dass größere Familien unverhältnismäßig stark belastet werden, da diese zwangsläufig einen höheren Wasserverbrauch (= Abwassermenge) haben. Es erscheint deshalb sozial gerechter, die Kosten entsprechend dem vorhandenen Grundeigentum zu verteilen.

Auch das Argument, dass eine Umlegung der Investitionskosten auf die Abwassergebühren die Mieter an der Kostendeckung beteiligt, ist sorgfältig abzuwägen. Da es im Gemeindebereich nur wenige Mietobjekte gibt, hätten diese bei einem Aufschlag auf die Abwassergebühren nur einen geringen Anteil an der Gesamtkostendeckung. Im Gegenzug würden höhere Nebenkosten die Vermietung von Wohn- und Gewerbeflächen zukünftig erschweren.

 

4. Wann wird der Verbesserungsbeitrag zur Zahlung fällig?

Der im Bescheid mitgeteilte Verbesserungsbeitrag wird am 19.03.2024 zur Zahlung fällig.

 

5. Wie kann eine Stundung mit Ratenzahlung beantragt werden (mit Antragsformular)?

Für die am 19.03.2024 fällige Beitragszahlung kann eine Stundung beantragt werden. Mit einer Stundung wird die Fälligkeit auf einen späteren Zeitpunkt verschoben und es kann damit auch eine Ratenzahlung verbunden werden.

Stundung und Ratenzahlung können mit folgendem Formular beantragt werden:

Antrag auf Stundung und Ratenzahlung des Verbesserungsbeitrags für das Klärwerk 

Das Formular ist ab sofort auch in der Gemeindeverwaltung erhältlich bzw. kann per Post zugesendet werden.

Stundung und Ratenzahlung können nach einem vorgegebenen Schema oder nach eigenem Vorschlag beantragt werden:

  1. Antrag auf drei Zahlungstermine zu je einem Drittel des geforderten Beitrags (19.03.2024, 19.03.2025 und 15.11.2025),
  2. Antrag auf eine individuelle Einzelfallregelung wenn die Zahlungen nicht nach Nr. 1 erfolgen können.

Gestundete Beträge sind grundsätzlich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu verzinsen. Der Zinssatz beträgt aktuell 5,62 % (Basiszinsatz der Deutschen Bundesbank 3,62 % zuzüglich 2 % gemäß Kommunalabgabengesetz). Der Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank wird jeweils zum 01.01. und 01.07. angepasst.

 

6. Werden durch die einmalige Erhebung eines Verbesserungsbeitrags zukünftige Bauherren oder Grundstückskäufer bevorzugt?

Nein. Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten der Verbesserungsbeitragssatzung wurde der Herstellungsbeitrag für die in der Zukunft entstehenden Geschossflächen von 14,04 Euro auf 23,83 Euro erhöht. Bauherren, die nicht mehr von der Erhebung des Verbesserungsbeitrags betroffen sind, leisten mit dem dann höheren Herstellungsbeitrag einen Beitrag zur Deckung der Investitionskosten. Dieser zukünftige Beitrag ist in der Kalkulation des Verbesserungsbeitrags berücksichtigt.

Wird ein beitragspflichtiges Grundstück nach der Erhebung des Verbesserungsbeitrags verkauft, liegt es am Verkäufer, den gezahlten Verbesserungsbeitrag in den den Verkaufspreis einzurechnen. Durch die Zahlung des Verbesserungsbeitrags ist die Abwasserbeseitigung für das betreffenden Grundstück in den nächsten Jahrzehnten gesichert. Dies stellt eine Wertsteigerung für das Grundstück dar, die im Grundstückspreis berücksichtigt werden sollte.