ILE Klosterwinkel - Beachtlicher Mehrwert für alle Beteiligten

10.10.2025

ILE EWO

 

Auf Einladung der ILE „Klosterwinkel“, trafen sich Verwaltungsmitarbeiter aus den ILE-Mitgliedsgemeinden mit einem Vertreter des Zentrum Bayern Familie und Soziales zu einem fachlichen Austausch im Rathaus der Gemeinde Roßbach. Im Mittelpunkt standen Fragen zur Antragstellung in der Schwerbehindertenfeststellung.

 

Der ILE-Vorsitzende und Bürgermeister Ludwig Eder begrüßte die Teilnehmenden. Nach einer kurzen Vorstellung der Gemeinde betonte er die Bedeutung des Treffens: „Gerade bei diesem sehr sensiblen Thema ist es notwendig, dass die Rathäuser als kompetenter Dienstleister gegenüber den Betroffenen auftreten und ihre Erfahrungen untereinander austauschen können“. In diesem Zusammenhang begrüßte er den Referenten, Herrn Stefan Sandor, niederbayrischer Fachgebietsleiter im Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) aus Landshut.

 

Zu Beginn stellte Herr Sandor die Arbeit seiner Behörde sowie die damit verbundenen Aufgaben vor. „Das ZBFS ist die Landesbehörde für soziale Leistungen und nimmt mit seinen Regionalstellen eine Vielzahl unterschiedlicher Aufgaben, beispielsweise bei Fragen der Familienförderung oder zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung wahr.“ In einer Präsentation ging er detailliert auf das Thema Antragstellung für Schwerbehindertenausweis“ ein, mit welchem die anwesenden Rathausmitarbeiter im Verwaltungsalltag regelmäßig konfrontiert werden.

 

Neben einem Überblick über das allgemeine Feststellungs-Verfahren im Schwerbehindertenrecht, erläuterte er die notwendigen Voraussetzungen für eine Antragstellung, die Feststellung des sogenannten Gesamtgrades der Behinderung (GdB), diverse Möglichkeiten des Nachteils-Ausgleiches, wie z. B. Park- oder Steuererleichterungen sowie Optionen zur Antragserleichterung, wie die neu eingeführte Möglichkeit zur Online-Beantragung.

 

Dass diverse Einschränkungen zu einem unterschiedlichen Behinderungsgrad führen können, erläuterte er am Beispiel der an Zuckerkrankheit betroffenen Personen: „Je nach Beeinträchtigung in der Lebensführung kann eine Einstufung von GdB 20 bis zum GdB 50 erfolgen“, so Sandor. Ebenfalls detailliert ging er auf die Bedeutung der sogenannten Merkzeichen ein. „Merkzeichen im Behindertenausweis sind Buchstaben, die besondere Beeinträchtigungen kennzeichnen und zusätzliche Ansprüche auf Nachteilsausgleiche gewähren“ erläuterte er. Beispielsweise kann die Eintragung des Merkzeichens “G“ zur unentgeltlichen Beförderung im Personennahverkehr oder das Merkzeichen „B“ ergänzend für eine Begleitperson gelten.

 

Intensive Diskussionen, Anmerkungen und Detailfragen anhand eigener Erfahrungen seitens der Teilnehmer das große Interesse an dem Thema. Das Treffen endete mit einer sehr positiven Resonanz, dem Wunsch, diesen Austausch im nächsten Jahr fortzusetzen. Das Fazit eines Teilnehmers zum Schluss: „Gute Erfahrungen entstehen dort, wo über direkte Kommunikation Wissensvermittlung über institutionelle Ebenen hinweg funktioniert. Bei diesem Treffen zeigte sich, dass eine fachliche Vertiefung in Verbindung mit einem intensiven, gemeindeübergreifenden Erfahrungsaustausch neben dem persönlichen Kennenlernen mit vielen fruchtbaren Diskussionen zu einem beachtlichen Mehrwert für alle Beteiligten führen kann.“