Bewässerungsverbot für Rasen- und Grünflächen

Bewässerungsverbot

Aufgrund der anhaltenden Hitzeperiode und dem damit gesteigerten Wasserverbrauch um ca. 35 bis 40 % gerät die Wasserversorgung der Gemeinde Roßbach an ihre Grenzen.

 

Entsprechend § 15 Abs. 3 der gemeindlichen Wasserabgabesatzung wird mit sofortiger Wirkung ein Bewässerungsverbot im gesamten Gemeindegebiet für Rasen- und Grünflächen sowie von Sport- und Reitplätzen erlassen. 

 

Ausgenommen von diesem Verbot ist die Bewässerung über einen privaten Brunnen oder eine Regenwasserzisterne.